Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.ukraine-wiederaufbauen.de.
Die Plattform Wiederaufbau Ukraine ist bemüht, die Internetseite www.ukraine-wiederaufbauen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage dafür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (Externer Link) (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (Externer Link) (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit
Die Internetseite www.ukraine-wiederaufbauen.de ist gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 (Externer Link) mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einzelne PDF-Dokumente auf der Internetseite www.ukraine-wiederaufbauen.de, zum Beispiel in Veranstaltungsberichten, sind gemäß Artikel 5 (2) b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (Externer Link) wegen einer geringen Nutzungshäufigkeit nicht barrierefrei.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Zugriff auf ein solches Dokument benötigen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Aussagen in dieser Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 (Externer Link) beruhen auf einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführten Selbstbewertung wie in Artikel 3 Absatz 1a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (Externer Link) beschrieben.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10. September 2024 überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ukraine-wiederaufbauen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können Ihre Anfrage auf der Website der Bundesregierung in Deutscher Gebärdensprache stellen. Weitere Informationen dazu und eine Möglichkeit, Ihre Anfrage aufzuzeichnen, finden Sie hier (Externer Link).
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle (Externer Link) finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache (Externer Link) oder in Deutscher Gebärdensprache (Externer Link) stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de (Externer Link)
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de (Externer Link)
Stand: 10.09.2024